Antrag an den Entwicklungsfonds
Die Naturfreunde Schweiz unterhalten einen Fonds mit dem Zweck, Projekte zu fördern, die die Erneuerung der Naturfreundebewegung zum Ziel haben. Gemeint sind damit:
Vorhaben, die die Werte der Naturfreunde sichtbar machen, namentlich die Solidarität mit gesellschaftlich Benachteiligten und den Umweltschutz. Solche Vorhaben könnten bspw. sein: Klima- oder Umweltwanderungen, Anlässe mit Geflüchteten oder Personen, die von Armut oder Ausgrenzung betroffen sind, Diskussionsanlässe, Konferenzen, Kampagnen, Umwelt- oder Sozialprojekte etc.
Innovative Massnahmen, die helfen, unsere Zielgruppen gemäss Verbandsstrategie anzusprechen, damit neue Mitglieder, Helfende und Unterstützer:innen gewonnen werden können. Das können beispielsweise sein: Teilnahme an oder Organisation von Anlässen wie Feste, Märkte, Messen, Kulturveranstaltungen aber auch Werbemassnahmen, Infomaterial oder Anlässe in anderen Sprachen oder mit spannenden Gästen etc., wo ihr eure Zielgruppen erreichen könnt.
Antrag stellen kann jede Sektion oder andere Teilorganisation von NFS. Ebenfalls antragsberechtigt ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Direktmitgliedern. Nicht berücksichtigt werden Projekte, die einzig der sportlichen Betätigung dienen und die übrigen Werte der Naturfreunde nicht sichtbar machen.
Der Maximalbetrag pro Projekt einer einzelnen Teilorganisation beträgt 2’500 CHF. Für Projekte mehrerer Teilorganisationen und Projekte mit regionaler Sichtbarkeit können Beträge bis 7’500 CHF und für Projekte mit nationaler Sichtbarkeit bis 15’000 CHF bewilligt werden.
