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  • Vernehmlassung zur Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)
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eine Autobahn, auf der Autos fahren 

admin | Veröffentlicht am 17.07.2019 |

17.07.2019
Politische Arbeit

Vernehmlassung zur Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)

Die Naturfreunde Schweiz begrüssen die neue Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr. Sie sind überzeugt: Das Ziel für die städtische Verkehrsentwicklung muss sein, Verkehr in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie auf die effizienteste und ressourcenschonendste Weise zu gestalten. Das heisst: die Verlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel sowie Fuss- und Velowege. In Städten müssen innerhalb von kleinem Raum viele unterschiedliche Bedürfnisse befriedigt werden. Mit dem öV und dem Aktivverkehr (Fuss und Velo) können die Bedürfnisse nach Mobilität auf eine nachhaltige Weise erfüllt werden. Aus diesem Grund müssen Agglomerationsprogramme zum obersten Ziel haben, den Verkehr vom motorisierten Privatverkehr in den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr zu verlagern. Entsprechend befürworten die Naturfreunde die vorgeschlagene Verordnung und die darin festgelegten Vorgaben.

Dennoch möchten die Naturfreunde anbringen, dass die Definition der Kosten und Nutzen in der Verordnung zu kurz greift. In der Bemessung des Nutzens sollte neben den aufgeführten Kriterien (Gesamtwirkung auf den Verkehr, Siedlung, inklusive Landschaft und Umwelt) auch die Wirkung auf den Energieverbrauch und CO2-Ausstoss explizit berücksichtigt werden. Für die Erreichung der Pariser Klimaziele muss die Schweiz langfristig vollständig aus den fossilen Energien aussteigen. Um dies zu erreichen, müssen zwingend auch im Verkehr Massnahmen ergriffen werden. Folglich sollten Verkehrsprojekte, welche den CO2-Ausstoss verringern, besser bewertet werden.

Zudem sollten für die Bewertung nicht nur die finanziellen Realisierungskosten der Projekte betrachtet werden. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass jede Form von Verkehr externe Kosten generiert. Das sind Kosten, die zwar durch den Verkehr verursacht werden, sich aber nicht im Preis für deren Nutzung niederschlagen. Diese externen Kosten fallen als Folge von Umweltschäden, bei Unfällen und der Gesundheit an. Getragen werden sie von Dritten oder künftigen Generationen. Die externen Kosten pro Verkehrsmittel sind bekannt und können beziffert werden. Sie müssen in die Kosten-Nutzen-Rechnung zur Beurteilung der Programme Eingang finden.

Die Naturfreunde begrüssen hingegen, dass der Fristenlauf bei Rechtsmittelverfahren oder Referenden still steht. Referenden betreffen in vielen Fällen grössere öV-Projekte wie neue Tramlinien. Daher ist es wichtig, dass diese durch solche Prozesse nicht die Finanzierung verlieren.

Abschliessend möchten die Naturfreunde daran erinnern, dass das Instrument der Agglomerationsprogramme ursprünglich geschaffen wurde, um die Verkehrsprobleme der grossen Städte und Ballungsräume zu lösen. Die Naturfreunde plädieren dafür, sich bei künftigen Agglomerationsprogrammen bewusst wieder auf die grossen Verkehrsprobleme zu konzentrieren und ausreichende Mittel für die grössten Agglomerationen zu reservieren.

Vollständige StellungsnahmeHerunterladen

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