Vorliegender Energiegesetz Entwurf trägt der Biodiversitätskrise zu wenig Rechnung
Als Verband mit über 13’000 Mitgliedern setzen sich die Naturfreunde Schweiz für eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt der natürlichen Lebenswelt ein. Die biologische Vielfalt der Naturlandschaften, aber auch im besiedelten und wirtschaftlichen Raum, muss dringend erhalten und weiter gestärkt werden. Dieses zweite Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 muss den Anforderungen durch die Ziele Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen und Atomausstieg gerecht werden und gleichzeitig sicherstellen, dass der dafür notwendige Umbau des Energiesystems die bestehende Biodiversitätskrise nicht weiter verschärft.
Das bisherige Energiegesetz trägt dem zu wenig Rechnung; der vorliegende Entwurf leider auch. Es sind deutlich stärkere Anstrengungen in den Bereichen Suffizienz und Effizienz nötig. Die Zielwerte für den umweltverträglichen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen ausser Wasserkraft müssen deutlich erhöht werden, gemessen an den Herausforderungen Atomausstieg und Dekarbonisierung. Bei der Wasserkraft hingegen ist aus Gründen des Biodiversitätsschutzes und auch aus Überlegungen zum wirtschaftlichen Umgang mit Fördermitteln auf die Festsetzung von zu erreichenden Ausbauzielen zu verzichten. Das System Energiegesetz ist zudem nicht kohärent, weil die Massnahmen sich nicht an der Zielerreichung orientieren, sondern zusätzliche Beschränkungen aufweisen (Befristung und finanzielle Begrenzung der Finanzierungsmassnahmen). Ausserdem ist konsequent darauf zu achten, dass der Ausbau nicht einseitig auf Kosten der Biodiversität, sondern den Zielen des Gesetzes entsprechend auch umweltverträglich erfolgt. Raumplanerische Vorgaben sowie klare Förderbedingungen und -Kriterien sollen den Schutz der noch wertvollen, biodiversen Gebiete sicherstellen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen reichen zudem nicht aus, um den nötigen Schub für die Erschliessung insbesondere der Solarenergiepotenziale sowie der Effizienzpotenziale zu bringen. Wir schlagen besser geeignete Instrumente vor, die volkswirtschaftlich zusätzliche Vorteile bringen.
Beschleunigter Ausbau der Stromproduktion aus umweltverträglichen Energiequellen
Der Strombedarf der Schweiz soll über das Jahr gesehen aus umwelt- und naturverträglichen erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, den Atomstrom in absehbarer Zeit zu ersetzen und die klimapolitischen Zielsetzungen nicht zu gefährden, sind jedoch höhere Ziele und ein rascherer Ausbau nötig, als dies der Bundesrat derzeit vorsieht.
Energieeffizienz: Klare Ziele und Massnahmen
Der Bundesrat sieht in seiner Vorlage keinerlei Änderungen im Bereich Effizienz und Suffizienz vor. Er belässt sowohl die Verbrauchsrichtwerte gemäss Art. 3 als auch die zugehörigen Instrumente in ihrer alten Fassung. Er übersieht damit den grossen Handlungsdruck, den gegenwärtigen fossil-atomar gedeckten Energiebedarf nicht einfach durch erneuerbare Energien zu ersetzen, sondern zu senken. Wir fordern klare Korrekturen und Verbesserungen bei den Effizienzzielen und –Massnahmen sowie eine verstärkte Unterstützung von Massnahmen zur Förderung der Suffizienz.
Raumplanerische und ordnungspolitische Instrumente für eine umweltverträgliche Transformation
Die Revision in der vorliegenden Form ist nicht koordiniert mit den verfassungsmässig festgelegten Zielen zum Biodiversitätsschutz. Sie verpasst die Chance, mit planerischen Instrumenten sicherzustellen, dass die Bekämpfung der Klimakrise die bestehende Biodiversitätskrise nicht weiter verschärft und die nötigen Flächen und Standorte für neue Produktionsanlagen in umwelt- und naturverträglicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Speziell im Wasserkraftbereich steht sie in direktem Konflikt mit dem Schutz von wertvollen Gewässerabschnitten. Es braucht eine verbesserte, verbindliche Umsetzung der bestehenden raumplanerischen Instrumente, welche die wenigen ökologisch noch wertvollen Gebiete konsequent schützt. Eine konsequente Flächen- und Standortsvorratspolitik soll zudem sicherstellen, dass nur jene Standorte bevorzugt und optimal genutzt werden, die Mensch, Natur und Umwelt am wenigsten beeinträchtigen, sowie die nötigen Flächen und Standorte für einen umweltverträglichen Ausbau der Solarenergie zur Verfügung stellen.
Langfristiges Finanzierungssystem für eine umweltverträgliche Stromversorgung
Der Bundesrat will das bestehende Förderinstrumentarium verlängern und ergänzen. Dieses Verständnis ignoriert jedoch, dass in einem (europäischen und liberalisierten) Strommarkt grundsätzlich zu geringe Investitionsanreize für neue Produktionsanlagen oder eine umfassende Erneuerung oder ökologische Sanierung bestehender Anlagen bestehen. Dies gilt verstärkt, wenn die Schweiz ihren Strommarkt öffnet, was der Bundesrat in der parallelen Revision des StromVG anstrebt und für Grossverbraucher seit 2009 gilt. Die Instrumentarien sind deshalb als langfristiges Finanzierungssystem auszugestalten und nicht als «Förderung» zu betiteln.
Wir empfehlen, die Mittel für Massnahmen, die einer umweltverträglichen Energieversorgung dienen, deutlich zu erhöhen. Sowohl die Höhe als auch die zeitliche Begrenzung des Netzzuschlagsmaximums und der Finanzierungsinstrumente sind an der Zielerreichung auszurichten. Zudem sollen klare Finanzierungsbedingungen und Kriterien die Umweltverträglichkeit des geförderten Stroms sicherstellen: Technologien und Projekte in schützenswerten Gebieten bzw. mit besonders schlechtem ökologischen Kosten-Nutzen Verhältnis sollen von der Finanzierung ausgeschlossen werden und es ist sicherzustellen, dass nur Anlagen von den vorgeschlagenen Finanzierungsmassnahmen profitieren, welche die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes vollständig umsetzen.
Planungs- und Investitionssicherheit für Photovoltaik
Der Bundesrat setzt auf einmalige Investitionsbeiträge für Photovoltaik-Anlagen. Diese werden jedoch den erheblichen Unsicherheiten, die bezüglich der Entwicklung des Strompreises herrschen, nicht gerecht. Dieses Risiko wird auf die Projektanten abgewälzt – mit der Folge, dass diese im Falle von Auktionen für grosse Photovoltaikanlagen höhere Preise verlangen werden oder im Falle von kleineren Anlagen vollständig auf die Projekte verzichten. Zumindest für die Photovoltaik sind daher zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Abfederung des Marktpreisrisikos zu ermöglichen.