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Antrag an den Häuserfonds

Die Naturfreunde Schweiz unterhalten einen Fonds mit dem Zweck, die Naturfreundehäuser als generationenübergreifendes Gemeinschaftswerk bestmöglich zu pflegen und zu fördern. Der Fonds unterstützt Trägerschaften bei Bauinvestitionen. Basis bildet das durch die DV NFS am 5.6.2021 genehmigte Reglement zum NFS-Häuserfonds.

Die von der Delegiertenversammlung eingesetzte Fondsverwaltung spricht Mittel nur für Bauprojekte mit einem zukunftsgerichteten Nutzen. Die Aufgabe der Fondsverwaltung ist es, die Bauprojekte in diesem Sinn zu prüfen. Die vorzulegenden Dokumente helfen ihr, Entscheidungen auf einer soliden Grundlage zu fällen.  

Für einen Antrag sind folgende Angaben notwendig: Angaben zum Haus (Auslastung, Gesamtsituation), Finanzen, Bauprojekt, Budget, Zeitplan, Finanzierung und die Einbettung des Vorhabens in die Gesamtentwicklung des Hauses.

Die Trägerschaft hat bei Abschluss des Projektes einen Bericht inkl. Fotos (siehe Vorlage) abzugeben. Damit hilft sie dem Häuserfonds bei der Mittelbeschaffung.

Die Fondsverwaltung ist bei der Vergabe der Mittel frei. Sie berücksichtigt dabei folgende Grundsätze:

  • Anträge sind vor Baubeginn zu stellen und einzureichen. Gesuche werden zu jedem Zeitpunkt nach Massgabe von vorhandenen Mitteln bearbeitet.
  • Projekte werden zu maximal 30% der Gesamtkosten unterstützt (Art. 7.4. Reglement). Die Unterstützung kann nicht mehr als ein Viertel des Fondsvermögens (gemessen am jeweils letzten Jahresabschluss einschliesslich den reservierten Beträgen) und im Maximum CHF 40‘000.- betragen. Der Fonds trägt maximal die Hälfte der durch die Trägerschaft selbst aufgebrachten Mittel (wie Eigenkapital, Tombola, Lotto, Ziegelverkauf, aber ohne Lotteriefonds etc.).
  • Der Fonds kann Anträge einer Trägerschaft ablehnen, wenn diese in den letzten fünf Jahren bereits Unterstützungsbeiträge erhalten hat.
  • Die Fondsverwaltung entscheidet innerhalb von drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über den Antrag.
  • Projekte welche nicht den drei Nachhaltigkeitsprinzipien (Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft) entsprechen, können abgelehnt werden.
  • Die Trägerschaft muss Besitzer des Hauses sein.
  • Wenn die Fondsverwaltung zusätzliche Angaben benötigt, so wird die Trägerschaft kontaktiert. Bitte Kontaktangaben prüfen!

Falls für den Antrag weitere Informationen benötigt werden, melden wir uns baldmöglichst bei euch.

Naturfreunde Schweiz

Geschäftsstelle
Pavillonweg 3, 3012 Bern

Telefon: +41 31 306 67 67

E-Mail: info@naturfreunde.ch

Mo–Do: 08.30–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
Freitags ist die Geschäftsstelle geschlossen.

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