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Standpunkt

Wer hat Angst vor dem kultivierten Wolf?

Der Wolf ist da. Seine Rückkehr verläuft nicht geräuschlos, sondern hat sich zum Politikum entwickelt. Während die einen ob der vermeintlich rasanten Ausbreitung überrascht sind, fragen […]

David Gerke
14.03.2024, Naturfreund 1/24
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Foto: Pixabay, Angela

Der Wolf ist da. Seine Rückkehr verläuft nicht geräuschlos, sondern hat sich zum Politikum entwickelt. Während die einen ob der vermeintlich rasanten Ausbreitung überrascht sind, fragen sich andere, weshalb auch dreissig Jahre nach seiner Rückkehr die Mehrheit der geeigneten Lebensräume noch immer nicht von ihm besiedelt sind. Denn mittlerweile wissen wir, dass der Wolf kein Tier der Wildnis ist, sondern sich in der Kulturlandschaft hervorragend zurechtfindet. Darum hat sich die Frage, ob er hier überhaupt Platz findet, längst erledigt – der Wolf findet ihn. Die Frage, ob wir ihm den Platz zugestehen, ist ebenfalls beantwortet. Die vom Stimmvolk beschlossene Bundesverfassung verbietet die Ausrottung einheimischer Tierarten. Das Parlament hat den Schutz des Wolfes einst beschlossen und ihn seither mehrfach bestätigt. Und die Bevölkerung lehnte eine Lockerung des Schutzes an der Urne ab.

Unstrittig ist, dass Wölfe für die Nutztierhaltung eine Herausforderung darstellen. Wölfe sind darauf spezialisiert, Paarhufer zu erbeuten, z. B. Rothirsche, Rehe und Wildschweine. Sie helfen somit bei der Regulierung der Wildbestände und unterstützen die Jagd, wovon der Wald und die Landwirtschaft profitieren. Allerdings gehören auch die typischen Schweizer Nutztiere zu den Paarhufern und fallen damit ins Beuteschema des Wolfes. Der Konflikt ist vorprogrammiert. Seit über zwanzig Jahren fördert der Bund daher Massnahmen zum Schutz der Herden, vor allem der Schafe im Alpgebiet. Diese Massnahmen – Zäune und Herdenschutzhunde – sind sehr erfolgreich, wenn sie fachgerecht angewendet werden, jedoch auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ob dieser Aufwand zumutbar ist und wer ihn bezahlt, ist Gegenstand politischer Diskussionen. Aufgrund der Tatsache, dass der Wolf eine bundesrechtlich geschützte Art ist, steht der Bund in der Pflicht, Schäden zu entschädigen und den Herdenschutz zu finanzieren. Der Umfang der Herdenschutzfinanzierung wurde über die vergangenen Jahre stetig ausgebaut, sodass heute eine Vielzahl an Massnahmen abgegolten wird.

Für Empörung gesorgt haben in den letzten Monaten die vom Bund bewilligten und von den Kantonen umgesetzten Wolfsabschüsse. Dabei wurden erstmals in der Schweiz ganze Rudel, also Wolfsfamilien, ausgelöscht. Während bisher schadenstiftende Einzelwölfe abgeschossen und Rudel in ihrer Grösse reguliert werden konnten, erlaubte der Bundesrat ab dem 1. Dezember 2023 auch den Abschuss ganzer Rudel, und zwar selbst von solchen, die kaum Schäden verursacht haben. Extremstes Beispiel ist ein Rudel, welches abgeschossen werden sollte, obwohl es gerade mal drei Schafe in einem Jahr gerissen hat. Dies in einem Gebiet, in dem im Sommer 6000 Schafe auf der Alp sind, wovon durchschnittlich etwa 100 aus anderen Gründen verenden. Das Mass ist verloren gegangen. Gegen solche übertriebenen Wolfsabschüsse haben Naturschutzorganisationen Beschwerden eingereicht. Mit diesen soll erreicht werden, dass das Wolfsmanagement wieder zielorientiert wird, nämlich dass grosse Schäden, die trotz Herdenschutzmassnahmen drohen, verhindert werden, aber ohne dass der Wolfsbestand dadurch gefährdet wird. Ganz einfach so, wie es das Parlament beschlossen hat.

Autor:in

David Gerke

David Gerke ist Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz (www.gruppe-wolf.ch), einem schweizweit tätigen Verein für den Schutz der grossen Beutegreifer Wolf, Bär und Luchs. Er arbeitete während zehn Sommern als Schafhirt in den Kantonen Wallis und Graubünden, wo er praktische Erfahrungen mit dem Herdenschutz sammelte. Heute hält er selbst Schafe. Seit zwanzig Jahren beobachtet und erforscht er den Wolf in der Schweiz. Seit zehn Jahren ist er Jäger.

Redaktion: christine.schnapp@naturfreunde.ch

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