Wie die Natur Gehör erhält
In der Schweiz ist die Natur keine Rechtspersönlichkeit. Ihre rechtliche Vertretung nehmen Umweltverbände wahr, die das Verbandsbeschwerderecht besitzen, wie etwa die Naturfreunde Schweiz. Leider gerät das Verbandsbeschwerderecht in regelmässigen Abständen unter Beschuss. Hier klären wir, warum es das Recht braucht und wann es angewendet wird.
Was ist das Verbandsbeschwerderecht?
Da die Natur ja selber keine Stimme hat, können dank des Verbandsbeschwerderechts (VBR) in besonders kritischen Fällen von erheblichen Eingriffen in die Natur und Umwelt und nach sorgfältiger Analyse Bewilligungen für Projekte durch ein Gericht überprüft werden. Dies betrifft lediglich einen ganz kleinen Teil aller Projekte. Entscheide fällen immer die Richter:innen. Das VBR ist ein wichtiges und bewährtes Instrument im Umweltrecht, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Zwischen 2010 und 2023 wurden 795 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum gab es im Schnitt weniger als sechs Verbandsbeschwerden pro Jahr, um die Einhaltung des geltenden Rechts bei erneuerbaren Energieprojekten sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Beschwerde und der Verbandsbeschwerde?
Private können immer dann Beschwerde erheben, wenn sie sich von einem Projekt in ihren persönlichen Interessen betroffen fühlen (z. B. Anwohnende eines Bauprojekts, wenn Grenzabstände nicht eingehalten werden). Eine Verbandsbeschwerde hingegen erfolgt im öffentlichen Interesse, wenn eine Verletzung des geltenden Umweltrechts droht. Im Vergleich zum Beschwerderecht für Private wird das VBR sehr sparsam und effizient eingesetzt. Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten drei bis vier Mal häufiger gutgeheissen als Beschwerden von Privaten. Eine Studie der Universität Genf zeigt, dass nur eine von 100 Beschwerden bei kantonalen Verwaltungsgerichten auf Grund des VBR eingereicht wurde. Der Rest waren private Beschwerden.
Wozu braucht es das Verbandsbeschwerderecht?
Weil sich die Natur nicht selbst für ihre Interessen einsetzen kann. Das VBR gibt der Natur eine Stimme, welche von berechtigten Umweltorganisationen wahrgenommen wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Einsprache und einer Beschwerde?
Die Einsprache (juristisch auch «Einwendung» genannt) ist eine Stellungnahme, bevor ein Projekt bewilligt wird. Direkt Betroffene können Hinweise geben, wo private Interessen oder Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt verletzt sein dürften. Eine Einsprache ist kein Rechtsmittel. Sie hilft bei erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt, rechtskonforme Lösungen für die Projekte und die Bewilligungen der Behörden zu finden.
Die Beschwerde hingegen ist ein Rechtsmittel. Mit ihr wird eine gerichtliche Überprüfung einer Bewilligung ermöglicht. Das VBR wird sehr sparsam und effizient eingesetzt: In mehr als zwei von drei Fällen wird damit eine rechtlich nötige Verbesserung für die Natur erreicht.
Wer entscheidet, ob ein Projekt die Umweltgesetze verletzt oder nicht?
Es entscheiden immer Gerichte und Behörden, ob ein Projekt gesetzeskonform ist. Eine Verbandsbeschwerde ermöglicht lediglich, dass sich ein Gericht überhaupt mit einem Fall eines erheblichen Eingriffs in Natur oder Umwelt befassen und die Einhaltung des geltenden Rechts überprüfen kann.
Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) wurde in der Schweiz im Jahr 1966 eingeführt. Es ermöglicht seither Umweltverbänden, die Einhaltung des Natur- und Umweltrechts einzufordern, weil die Natur selbst dies nicht tun kann. Die Einführung des VBR diente dazu, die Einhaltung von Umweltgesetzen zu kontrollieren und Projekte präventiv auf ihre Rechtmässigkeit prüfen zu lassen. Mit den Regelungen in den Umwelt-Gesetzgebungen hat der Gesetzgeber die Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt gemacht. Das VBR ist ein konsequentes Element im System dieser Regelungen, welches dazu führen soll, dass die vom Gesetzgeber aufgestellten Regeln tatsächlich eingehalten werden. Bis heute trägt das VBR (vor allem in den Fällen, in denen es nicht angewandt werden muss) zu Verbesserungen von Bauprojekten aus Sicht des Naturschutzes bei.
Die Naturfreunde Schweiz sind bereits seit Jahrzehnten beschwerdeberechtigt in den Themen und Gebieten, in welchen wir gemäss Statuten tätig sind. Wir setzen uns über unsere Aktivitäten für eine intakte Natur ein und dürften zum Erhalt ebendieser intakten Natur die Einhaltung der Gesetze aktiv über Beschwerden einfordern, falls wir zum Schluss kommen, dass die Gesetze bei der Planung eines Bauvorhabens nicht korrekt eingehalten werden. Wir gehören nicht zu den Organisationen, welche vom Verbandsbeschwerderecht oft Gebrauch machen. Dennoch ist die Tatsache, dass es die rechtmässige Grundlage zur Beschwerde für uns als eine der Stimmen der Natur gibt, von sehr grosser Bedeutung. Denn auch aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Bauvorhaben so geplant werden, dass die Gesetze eingehalten werden und der Eingriff in die Natur möglichst geringgehalten wird.
Fabienne Thomas, Vorstandsmitglied NFS, Ressort Natur und Umwelt
Alle Infos zur Kampagne «Stimme der Natur»: stimmedernatur.ch
Welche Organisationen sind einspracheberechtigt?
Die gemäss NHG und USG beschwerdeberechtigten Organisationen werden vom Bundesrat in der Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Organisationen festgelegt. Aktuell handelt es sich um 31 Organisationen, zu denen auch die Naturfreunde Schweiz gehören.
Müssen die beschwerdeberechtigten Organisationen Rechenschaft ablegen?
Ja, denn die beschwerdeberechtigten Organisationen müssen dem Bundesamt für Umwelt jedes Jahr Bericht erstatten. Dieses führt eine jährliche Statistik.
Wie viele Verbandsbeschwerden führen zu einer Verbesserung für die Natur?
In den letzten zehn Jahren wurden in mehr als zwei von drei Fällen die gesetzlich verlangten Verbesserungen für die Natur erreicht.
Wie wird das Verbandsbeschwerderecht angewendet?
Das Verbandsbeschwerderecht kommt gestützt auf Art.12 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und Art.55 Umweltschutzgesetz (USG) zur Anwendung. Bei erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt lassen sich so Verfügungen überprüfen, die unter anderem den Schutz des Waldes, den Schutz der Gewässer sowie den Schutz von Landschaften und Biotopen betreffen. Ebenfalls kann eine rechtliche Überprüfung angestossen werden bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone und bei Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Greenpeace und WWF haben zudem auch ein Parteistellungsrecht im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Interessen der Natur und Umwelt bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln wahren.
Warum kann es zu Bewilligungen kommen, die nicht rechtskonform sind?
Das Umweltrecht bedingt eine hohe Fachkompetenz und Detailkenntnisse im Recht und im Naturschutz. Zudem haben die Behörden jährlich Hunderte von Projekten zu prüfen und Bewilligungen auszustellen. Nicht in allen Behörden sind für diese aufwändige Facharbeit die notwendigen Ressourcen vorhanden.
