In diesem Artikel geht es um die Vermittlung von allgemeinen Planungskenntnissen zum Planungsprozess mittels Erläuterung von vereinfachten Zusammenhängen[1].
Einleitung
Ab der Bedürfnisformulierung bis zur Umsetzung eines Bauvorhabens sind unterschiedliche Phasen der Planung notwendig. Dies gilt für kleine sowie grössere Projekte. Der Hauptfokus richtet sich auf den Planungsprozess: was mache ich wann.
| Planungsphasen | Beschrieb |
|---|---|
| 1. Planungskonzept (Strategische Planung) | Organisation innerhalb Trägerschaft (z.B. Arbeitsgruppe), Betriebskonzept und Bedürfnisformulierung, Grundlagenbeschaffung[2] und Verifizierung auf Gültigkeit, Abklärung Bauinventar, Abklärungen Baurecht, ggf. behördliche Auflagen, Grobzustandserfassung des Bestands, Lösungsstrategien, Finanzierungskonzept |
| 2. Vorstudien | Checkliste «zu beachten», Definition des Bauvorhabens (Pflichtenheft), Machbarkeitsstudie, ev. Auswahlverfahren von Planer, Organigramm (Verantwortungen) |
| 3. Projektierung | – Vorprojekt (Zustandserfassung des Bestands, Grobprojekt, Vorabklärung Baubehörde, Bereinigung Pflichtenheft) – Bauprojekt (Detailprojekt inkl. Kostenvoranschlag und Termine, Finanzierung) – Bewilligungsverfahren |
| 4. Ausschreibung | – Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag (Kosten) |
| 5. Realisierung | – Projektbereinigung aufgrund Bewilligungsverfahren und Kostenerkenntnissen, Ausführungsprojekt – Ausführung / Bauleitung – Inbetriebnahme, Abschluss |
| 6. Bewirtschaftung | Betrieb, Wartung, Instandhaltung |
Die Phasen 1–2 dienen dazu, die Rahmenbedingungen für ein Bauvorhaben zu erfassen. Diese Phasen gelten als wegweisend und sind wichtig. Die Folgen von «strategischen Fehlentscheiden» (z.B. Planen ohne Betriebs-/Finanzierungskonzept, entgegen konstruktiven Grundregeln) werden oft erst in späteren Phasen ersichtlich und werden meist mit höheren Kosten kompensiert. Demnach ist es ratsam, bereits in dieser Phase, Person/en mit themenübergreifenden, baufachlichen Kenntnissen beizuziehen, sich für diese Phasen ausreichend Zeit einzuplanen und mehrere Varianten zu prüfen.
Die Phasen 3–5 gelten als «klassische» Phasen der Bauplanung. In Teilstufen wird darin ein baureifes Projekt erarbeitet und schliesslich umgesetzt. Entsprechend Komplexität und Grösse des Bauvorhabens ist ab diesem Zeitpunkt ein koordinierender Planer (Architekt) beizuziehen. Heutzutage geltende, bauliche Anforderungen bedingen zum Teil auch Beirat von Fachplanern (Tragwerk, Bauphysik, etc.). Sind die Phasen 1–2 nicht ausreichend abgeschlossen, müssen diese nachgeholt werden.
Der Abschluss des Bauprojekts gilt als Zeitpunkt, an dem die Bauherrschaft (Trägerschaft) darüber entscheidet, ein Projekt umsetzen zu wollen und zu können (Bauentscheid). Nach einem allenfalls notwendigen Bewilligungsverfahren[3] wird von Seiten Baubehörden die Baubewilligung erarbeitet und schliesslich von der Bauherrschaft die sogenannte Baufreigabe angefragt. Falls eine Baubewilligung in Aussicht steht, kann parallel dazu die Ausschreibung und Ausführungsplanung vorgezogen werden. Es ist allerdings darauf zu achten, dass mit allfälliger Baubewilligung seitens Behörden zu erfüllende «Auflagen» beschrieben werden, welche nur in seltenen Fällen im Voraus bekannt sind.
Der Planungsaufwand in den einzelnen Phasen ist für jedes Projekt unterschiedlich. Die Vielzahl der einzelnen Schritte scheint womöglich gross – es zeigt sich jedoch in der Praxis, insbesondere bei Umbauten, dass nur viele kleine Schritte zum Bauabschluss führen.
Die Beratung ersetzt die Arbeit nicht! Für jedes Bauvorhaben braucht es von Seiten Bauherrschaft (Trägerschaft) eine projektleitende Person, welche die Gesamtverantwortung trägt. Bei ihr laufen die Fäden zusammen, sie hat Kriterien zu erarbeiten und Interessen zu vertreten. Die Projektleitung hat demnach eine Vielzahl der Themenbereiche zu koordinieren – z.B.: Baurecht und Sicherheit, Anforderungen von Werken und Behörden, Statik und Bauphysik, Energie und Gebäudetechnik, Material und Konstruktion, Baubiologie und Nachhaltigkeit, Kosten und Termine, handwerkliche Sorgfalt, Versicherungen, Schnittstellen zwischen Handwerker, Unvorhergesehenes etc.
Unterstützung nötig?
Die Fachstelle Häuserwesen der Geschäftsstelle kann euch beim Planungsprozess mit Empfehlungen zum Planungsprozess unterstützen. Es werden aber keine Planungen übernommen.
Eine Erstberatung ist kostenlos, eine umfassendere Beratung wird verrechnet (siehe Leistungen).
[1] auf Basis des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Norm 102; Ordnung für Leistungen)
[2] Gebäudepläne, amtliche Kataster, Leitungspläne, Beschriebe, alte Rechnungen, Baustellenfotos etc.
[3] Achtung: meist lange Termine bis zur Baufreigabe!
