Grundsätzliches
- Vorgängig zu einem Bauvorhaben gilt es sich im Klaren zu werden, was für Ziele mit dem Haus in Zukunft erreicht werden sollen. Gestützt darauf sollte eine Art Business-Plan geschrieben werden.
- Ein einzelnes Bauvorhaben muss in einen Gesamtkontext gestellt werden. Was trägt mein Vorhaben zum längerfristigen Ziel bei? Welche Abhängigkeiten gibt es zu anderen Vorhaben – muss ich vorher oder gleichzeitig etwas anderes tun?
- Bei der Beschaffung von Drittmitteln ist eine transparente Dokumentation unumgänglich. Die Geldgeber wollen in der Regel wissen, was mit dem Vorhaben erreicht werden soll.
- Auch wenn es nach viel Arbeit aussieht: eine solide Strategie, Planung und Dokumentation werden sich lohnen!
Finanzierung – Möglichkeiten
Für die Finanzierung von Bauvorhaben stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. An erster Stelle steht natürlich die Finanzierung durch die Kundschaft. Übernachtungen und Gastronomie sollten genügend Ertrag abwerfen, dass Rückstellungen für künftige Bauvorhaben gebildet werden können! Bei grösseren Vorhaben, die das Haus deutlich aufwerten lohnt es sich aber in jedem Fall, weitere Quellen zu prüfen, wie:
- Aktionen innerhalb/ausserhalb der Sektion (bspw. Spendenbriefe)
- Crowd-Funding
- Naturfreunde Häuserfonds
- Lotteriefonds des jeweiligen Kantons
- Stiftungen
- Aufnahme von Hypotheken / Krediten bei Banken, Mitgliedern und Drittpersonen
- Subventionen/Beiträge der öffentlichen Hand
Aktionen innerhalb/ausserhalb der Sektion
- Spendenbriefe sind für das Fundraising sehr wichtige Instrumente. Entsprechend werden die Empfänger:innen teilweise regelrecht damit geschwemmt. Entsprechend muss ein solches Vorhaben gut vorbereitet sein:
- Begrüssung der Angeschriebenen persönlich mit Vornamen / Namen. Achtung auf korrekte Schreibweise des Namens und der Adresse. Ästhetisch ist es schöner Begriffe auszuschreiben als abzukürzen (Forelstr. = Forelstrasse)
- Spendenbriefe müssen attraktiv gestaltet sein. Auf eine gute Schriftgrösse achten. Absätze haben maximal 7 Zeilen. Eventuell 1.5 zeilig als zu eng. Fenstercouvert statt Adressaufkleber. Logo auf dem Couvert. Keine «lustigen» Schriftarten verwenden
- Angeschriebene im ersten Satz persönlich ansprechen. Sie sollen neugierig auf den Inhalt gemacht werden
- Eine kleine Geschichte hilft das zu lösende Problem zu veranschaulichen. Beschreiben was man möchte und wem das hilft
- Aktiv und positiv formulieren. Den Aussagen und Botschaften soll innerlich zugestimmt werden können
- Es soll genau erklärt werden, was durch die Spenden realisiert werden soll. Wichtig ist die Mitteilung, welcher Betrag bereits zur Verfügung steht und wie viel noch gesucht wird
- Erwähnung der vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit, welche in dieses Projekt oder Vorhaben fliessen. Verdankung der ehrenamtlichen Mitarbeit und Bitte um weitere ehrenamtliche Mithilfe
- Die Spendenbitte muss persönlich und herzlich formuliert werden
- Aufzeigen, was z.B. mit CHF 50.- / CHF 100.- / CHF 500.- bewerkstelligt werden kann. Das gibt Orientierung zur Höhe einer möglichen Spende
- Für Rückfragen ist eine Ansprechperson zu nennen, Telefon oder Email
- Dem Schreiben soll ein vorbereiteter Einzahlungsschein beiliegen. Mit den QR-Einzahlungsscheinen kann ein spezifischer Zweck vermerkt werden
Das Projekt kann auch mittels einem Flyer vorgestellt werden.
- Pflastersteine/Dachziegel verkaufen
- Die Spende kann bildhaft mit dem Verkauf z.B. von Dachziegeln (oder Pflastersteinen) angepriesen werden. Der einzelne Stein kostet einen bestimmten Betrag. Als Merci trägt er den Vornamen des Spenders. In einem NFH könnten z.B. Dachziegel verkauft werden. «Verhilf uns zu einem neuen Dach über dem Kopf».
- Ein Anschreiben bleibt im Sinne des Spendenbriefs
Crowd Funding (Schwarmfinanzierung)
- Der Begriff «Schwarmfinanzierung» steht für die Finanzierung eines Projektes über eine Vielzahl von Menschen, die alle einen kleinen Betrag spenden für ein Anliegen oder Projekt, das sie aus meist ideellen Gründen unterstützen wollen.
- Crowdfunding ist eine Alternative zur Finanzierung durch Banken oder andere Finanzinstitute. Es findet sich eine Mehrzahl von Crowdfunding-Plattformen, die sich jeweils einem bestimmten Bereich verschrieben haben.
- Bei Crowdfunding sind die Gelder in der Regel an eine bestimmte Aktion zweckgebunden. Oft muss ein Mindestbetrag definiert werden, der gespendet werden muss, damit ein Projekt realisiert wird. Durch die grosse Anzahl teilnehmender Personen finanziert jeder Einzelne nur einen geringen finanziellen Anteil. Entsprechend müssen viele Leute von der Idee überzeugt werden können.
- Die Präsentation ist meist entscheidend: schöne Fotos oder Videos, kurze und verständliche Botschaften, was mit dem Geld erreicht werden soll und warum das eine gute Sache ist. Durch kleinere oder grössere Gegenleistungen können die Spender:innen zu grösseren Spenden motiviert werden (je nach Spende z.B. kostenlose Verpflegung oder Übernachtungen bis hin zu Gravur / Plaketten, Zimmer-Namen, etc.). Ebenfalls wichtig ist das Netzwerk über welches das Crowdfunding verbreitet wird. Es kann zudem helfen, wenn sektionsnahe Leute vorher informiert sind und kurz nach dem Start einen Teil des nötigen Beitrags finanzieren, damit das Projekt erfolgreich wirkt.
- Für Non-Profit Organisationen eignen sich insbesondere das Crowddonating und Crowdsupporting. Die Begriffe stehen für das Einsammeln von Geld als Spenden, oder auch verbunden mit kleinen, symbolischen Gegenleistungen. Für den «Funder» bleibt das gute Gefühl, einen Beitrag für die gute Sache zu leisten. Unter diesen beiden Kategorien werden meist soziale und kulturelle Projekte finanziert.
- Lokalhelden.ch oder wemakeit.com sind Plattformen für Vereine, Organisationen und Private mit gemeinnützigen Projekten. Je nach Portal fallen unterschiedlich hohe Kosten an.
Lotteriefonds (Beispiel Kanton Bern)
- Die Vergabe der Lotteriefondsgelder ist kantonal geregelt. Regeln und Formulare sind hier zu finden: www.fobe.sid.be.ch
- Ein Bauvorhaben würde unter «Lotteriefonds» (nicht «Sportfonds») zu betrachten sein
- Der Praxisleitfaden gibt eingehend Auskunft, wie alles funktioniert
- Die wichtigsten Eckdaten
- Vorhaben werden einmalig unterstützt und müssen im Sitzkanton der Trägerschaft einen Nutzen kreieren. Je nach Strenge des Kantons kann das Gesuch auch dort gestellt werden, wo das NFH steht. Folgegesuche sind nach 10 Jahren möglich.
- Gesuch wird mit entsprechendem Formular und verlangten Anlagen eingereicht (genügend Zeit einrechnen). Zudem ist die Finanzierung aufzuzeigen – Details siehe unten.
- Beitrag ist maximal 40% der ausgewiesenen Kosten (Eigenarbeit bitte auch berechnen). Bei baulichen Massnahmen kommt eine mathematische Formel zum Zug. Es werden nur wertvermehrende Massnahmen unterstützt, also keine Unterhaltsmassnahmen. Also z.B. erstmaliger Duschen Einbau, nicht hingegen die Sanierung der Dusche.
- Der Zuwendungsbereich wird mutmasslich «Gesellschaft» im Bereich «allgemeine Vorhaben» sein www.fobe.sid.be.ch/de/start/lotteriefonds/allgemeine-vorhaben.html. Im Vordergrund ist hier der Bereich Jugend und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine Herausforderung liegt im Umstand, dass nur «gemeinnützige» Vereine und Organisationen unterstützt werden. Die Qualifikation einer NF Sektion ist zurzeit noch unklar. Steuerlich jedenfalls erfüllen die Sektionen die Gemeinnützigkeit nicht. Gemeinnützigkeit muss bereits aus dem Zweckartikel der Statuten hervorgehen. Es ist auch empfohlen, den Auflösungsartikel entsprechend zu formulieren.
- Es gilt Fristen zu beachten. Mit dem Start der Umsetzung des Vorhabens muss bis zum Gesuchsentscheid zugewartet werden.
- Die Auszahlung des bewilligten Gesuchs erfolgt auf genaue Abrechnung mit Nachweisen.
Nachstehende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen. Das Meiste wird ohnehin schon für eine seriöse Projektierung benötigt, sollte also automatisch vorhanden sein [z.B. Jahresrechnung]:



Eventuell Statuten auf Gemeinnützigkeit anpassen (benötigt Beschluss der Hauptversammlung).
Stiftungen
Es gibt verschiedene Stiftungen, die Bauvorhaben unterstützen, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen oder einem gewissen Zweck dienen. Oft ist die Steuerbefreiung des Hauses / der Sektion ein wichtiges Kriterium.
Die Geschäftsstelle kann bei Bedarf Kontakte zu Stiftungen vermitteln. Dazu braucht sie
- eine kurze Information zum Projekt (was soll gemacht werden und wieso, wo steht das Projekt)
- Projektkosten und Finanzierung (wieviel Geld die Sektion selber einbringt oder durch Spenden oder andere Quellen beschafft)
- eine Angabe, ob die Sektion oder das Haus steuerbefreit ist oder nicht
Häuserfonds NFS
Finanzierungsunterstützung von konkreten (Bau-)Projekten für euer Naturfreundehaus kann beim Naturfreunde Häuserfonds beantragt werden. Eine Übersicht zu den Leistungen und der Funktionsweise des Häuserfonds findet ihr in diesem Dokument: Gut zu wissen – NFS Häuserfonds Schnellreferenz. Um mit dem Häuserfonds in Kontakt zu treten, wendet ihr euch an nfs-haeuserfonds@nfh.ch.
Der Naturfreunde Häuserfonds unterstützt die Trägerschaften gemäss seinen Vergabekriterien. Diese sind sehr nahe an den Kriterien des Lotteriefonds. Unterlagen für den Lotteriefonds können auch für den NFS Häuserfonds genutzt werden.
Aufnahme von Hypotheken / Krediten bei Banken, Mitgliedern und Drittpersonen
- Die Finanzierung über Hypotheken via Finanzinstitute sind die gängigste und wird hier nicht weiter beschrieben. Kernpunkt ist, dass das Finanzinstitut überzeugt werden muss von der Sinnhaftigkeit des Projekts und insbesondere von der Fähigkeit zum Zinsendienst und dereinst Amortisation des Darlehens. In vielen Fällen wird ein «Businessplan» verlangt, der Auskunft über das Geschäftsgebaren gibt. Herbergen sind Kleinst-Unternehmen. Finanzinstitute wollen das gute Gefühl haben, dass das geliehene Geld in gute Hände geht und sorgsam damit umgegangen wird.
- Darlehen bei Mitgliedern und Privatpersonen sind mit der gleichen Sorgfalt vorzubereiten. Solche Menschen stehen uns zudem näher als die Finanzinstitute. Die persönliche Note ist hier wichtig. Entsprechend sicher muss man sich über die eigenen Möglichkeiten und Risiken des Geschäfts auskennen. Solche Darlehen werden mittels frei definierbarem Vertrag festgelegt.
Unterstützung nötig?
Die Fachstelle Häuserwesen der Geschäftsstelle kann euch bei Fragen zur Finanzierung mit Hilfsmitteln oder Kontakten unterstützen.
